Anlässlich des bevorstehenden Jahreswechsels informiert die Polizei Burgenland über die Bestimmungen des Pyrotechnikgesetzes und appelliert an die Vernunft der Bürger. Der Jahreswechsel bringt nicht nur Feierlaune, sondern auch Herausforderungen für die Einsatzkräfte mit sich.
Die Herausforderungen am Jahreswechsel
Der Jahreswechsel gehört traditionell zu den einsatzintensivsten Tagen im Jahr für die Blaulichtorganisationen. Die Polizei Burgenland hat in diesem Zusammenhang einige Punkte zusammengestellt, um das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung zu stärken und gleichzeitig zu einem verantwortungsvollen Umgang mit Pyrotechnik aufzurufen.
In den letzten Jahren wurde verstärkt auf verschiedene Arten von Gewalt geachtet, die im jeweiligen Zeitraum auftreten können. Dies reicht von häuslicher Gewalt bis hin zu Ausschreitungen im öffentlichen Raum. Die Polizei ist auch mit Übertretungen nach dem Pyrotechnikgesetz sowie verkehrspolizeilichen Aufgaben beschäftigt. Besonders wichtig ist es, die Bürger über die erhöhten Gefährdungen zu informieren und sie zur Vernunft zu bewegen.
Bestimmungen des Pyrotechnikgesetzes
Das Pyrotechnikgesetz regelt die Verwendung von Feuerwerkskörpern in Österreich. Grundsätzlich ist auch an Silvester die Verwendung von Pyrotechnik der Kategorie F2 im Ortsgebiet verboten. Dennoch haben Bürgermeister die Möglichkeit, durch Verordnung bestimmte Teile des Ortsgebietes vom Verbot auszunehmen.
Situation in Eisenstadt
Für das Stadtgebiet von Eisenstadt wurde jedoch keine derartige Verordnung erlassen. Das bedeutet, dass das Abschießen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2, wie zum Beispiel übliche Feuerwerksraketen oder Batteriefeuerwerke, im Ortsgebiet von Eisenstadt ausnahmslos verboten ist.
Wichtige Einschränkungen
Zusätzlich gibt es weitere wichtige Einschränkungen, die beachtet werden sollten:
- Pyrotechnik darf nicht in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenanstalten, Gotteshäusern, Alters- und Erholungsheimen sowie Tierheimen und Tiergärten verwendet werden.
- Ebenso ist der Einsatz in der Nähe von Tankstellen untersagt.
Strafen bei Verstößen
Wer gegen das Pyrotechnikgesetz verstößt, muss mit empfindlichen Geldstrafen bis zu 10.000 Euro oder sogar mit Freiheitsstrafen bis zu sechs Wochen rechnen. In diesem Jahr gibt es jedoch viele gute Gründe, um auf ein Feuerwerk zu verzichten.
Gesundheitliche, finanzielle und ökologische Gründe
Ein Verzicht auf Feuerwerk kann nicht nur die Geldbörse schonen, sondern hat auch positive Auswirkungen auf die Umwelt und die Gesundheit:
- Verletzungsrisiko: Feuerwerkskörper können schwere Verletzungen verursachen.
- Lärmminderung: Übermäßiger Lärm kann Menschen und Tiere stark beeinträchtigen.
- Umweltschutz: Weniger Feuerwerk bedeutet weniger Umweltverschmutzung.
Wichtige Informationen zu Pyrotechnik
Für weitere Informationen zu den Bestimmungen des Pyrotechnikgesetzes 2010 besuche bitte: Link zur offiziellen Seite
Ein sicherer Jahreswechsel
Das Team Öffentlichkeitsarbeit der Polizei Burgenland möchte außerdem betonen, wie wichtig es ist, die Sicherheit aller Bürger am Jahreswechsel zu gewährleisten. Deshalb wird eindringlich empfohlen, sich an die gesetzlichen Bestimmungen zu halten und auf private Feuerwerke zu verzichten.
Ein Appell an die Vernunft
Die Polizei ruft alle Bürger auf, verantwortungsvoll mit dem Thema Pyrotechnik umzugehen. In einer Zeit, in der Rücksichtnahme und Solidarität gefragt sind, sollte jeder Einzelne dazu beitragen, dass der Jahreswechsel in einem friedlichen und sicheren Rahmen gefeiert werden kann.
Kontaktinformationen
Für Rückfragen steht dir die Landespolizeidirektion Burgenland zur Verfügung:
- Heinz Heidenreich, ChefInsp
- Fachbereichsleiter für Öffentlichkeitsarbeit
- Tel.: +43 (0) 59133 10 1110
- Mobil: +43 664 2551254
- Neusiedler Straße 84, A-7000 Eisenstadt, Burgenland
- Email: heinz.heidenreich@bmi.gv.at
- Website: www.polizei.gv.at
Wir wünschen dir einen guten Rutsch ins Jahr 2025 und einen sicheren, friedlichen Jahreswechsel!